Energieausweise

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Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht.

 

Seither sind alle Vermieter, Verpächter oder Verkäufer von Immobilien verpflichtet bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorzulegen (§16 EnEV).

 

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, zwischen denen, unter

bestimmten Voraussetzungen, der Besitzer wählen kann

 

Gemäß

§ 18 EnEV den Bedarfsorientierter Energieausweis ………………………...…..….....…...... mehr

§ 19 EnEV den Verbrauchsorientierter Energieausweis …………………...…..………..…... mehr

 

energie-becker berät Sie bei der Wahl des Energieausweises und erstellt diesen für Sie.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf …………………………………………………..….. Kontakt >>

 

Beachten Sie unser  Angebot