| Energieausweise | 




 
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 | Seit 1. Juli 2008 ist der Energieausweis Pflicht. | 
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 | Seither sind alle Vermieter, Verpächter oder Verkäufer von Immobilien verpflichtet bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen gültigen Energieausweis vorzulegen (§16 EnEV). | 
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 | Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, zwischen denen, unter bestimmten Voraussetzungen, der Besitzer wählen kann | 
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 | Gemäß § 18 EnEV den Bedarfsorientierter Energieausweis ………………………...…..….....…...... mehr § 19 EnEV den Verbrauchsorientierter Energieausweis …………………...…..………..…... mehr | 
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 | energie-becker berät Sie bei der Wahl des Energieausweises und erstellt diesen für Sie. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf …………………………………………………..….. Kontakt >> 
 Beachten Sie unser Angebot | 
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