| Wahlmöglichkeit | 
 
| der energieberater | 











 
| energie-becker | 
| Seit Juli 2008 / bzw. ab Januar 2009 müssen alle Hausbesitzer, die vermieten oder verkaufen wollen, einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis nachweisen. Dabei kann der Hausbesitzer innerhalb der unteren gezeigten Bedingungen wählen, welchen Energieausweis er vorlegen möchte. 
 
 
 Unabhängig davon muss immer ein bedarfsabhängiger Energieausweis erstellt werden wenn: a) staatliche Fördermittel beantragt werden oder b) das Anforderungsniveau der 1. Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 bis heute nicht erreicht ist. 
 Bei Fragen stehen wir gerne zu Verfügung |